Anti-Claim-Management

Anti-Claim-Management

Unter einem Claim versteht man die Forderung eines Projektpartners, die sich in Folge einer Abweichung vom ursprünglichen Projektauftrag ergibt. Abweichungen können hinsichtlich der vereinbarten Termine, der Kosten oder der zu erbringenden Qualität entstehen bzw. aus einer Kombination der drei Sachverhalte. Dabei sind Nachträge in allen Bereichen, vor allem aber im Baubereich nicht die Ausnahme, sondern vielmehr die Regel.

Unter Claim-Management (Forderungs-/ Nachforderungsmanagement) versteht man nach der Definition laut DIN 69901-5: die „Überwachung, Bewertung, Entscheidung, Dokumentation und Steuerung der Umsetzung von Änderungen im Projekt gegenüber der bisher gültigen Planung“. Änderungen und deren wirtschaftliche Folgen können sich dabei beispielsweise aus dem Vertrags-, dem Stakeholder- oder dem Ablaufmanagement ergeben.

Beim Anti-Claim-Management geht es also um die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Claimprevention – Vorsicht ist besser als Nachsicht

Anti-Claim-Management und Nachtragsmanagement beginnt für uns dabei nicht erst, wenn konkrete Forderungen gestellt werden. Bereits zu Anfang eines Projektes müssen im Zuge der Erarbeitung und Aushandlung von Verträgen die Weichen gestellt werden. Durch eine vorausschauende Prüfung der definierten Leistungsinhalte helfen unsere Erfahrungen, zukünftige Nachforderungen vor deren Entstehung zu vermeiden.

Tipp Wir empfehlen für jedes Projekt die Erstellung einer spezifischen Risk-Map um allseitige Risiken, also auch solche aus dem Bereich Arbeits- und Umweltschutz managen zu können.

Claimdefense – Abwehr von Unberechtigtem

Hier geht es darum die Forderungen zuerst dem Grunde und sodann der Höhe nach zu prüfen.

Bei der Prüfung des Forderungsgrundes werden zuerst einmal alle vertraglichen Grundlagen verifiziert und sodann eingeordnet. Die sich daraus ergebenen Anforderungen an die Nachtragsart, den Nachtragszeitpunkt usw. stellen die Basisanforderung an einen Nachtrag dar. Weitergehend wird dann geprüft, ob eine wirksame Auftragserteilung durch den Auftraggeber oder ggf. dessen Bevollmächtigten erfolgt ist. In einem weiteren Schritt wird dann die Forderung qualifiziert (Mehrung/ Minderung/ Änderung) und es erfolgt eine Überprüfung ob die aufgeführten Leistungen nicht bereits als Haupt- oder Nebenleistung im Hauptauftrag enthalten sind.

Dabei gilt es weitere Voraussetzungen, wie etwa die Mangelfreiheit oder die Sicherheitengestellung und vieles Mehr zu prüfen. Parallel dazu werden alle weiteren Unterlagen wie beispielsweise die baubegleitende Dokumentation der Beteiligten gesichtet und ausgewertet.

Im Zuge unserer Betrachtungen kommt es regelmäßig auch dazu, dass den Forderungen Dritter eigene Forderungen zur Seite stehen und es zu einer zu berücksichtigen Aufrechnungslage kommt.

Die daraus resultierenden Berichte oder ggf. Gutachten umfassen schließlich alle Erkenntnisse und Prüfergebnisse, ob und ob ggf. wirksame Änderungen des Bau-Solls in wirtschaftlicher, terminlicher oder qualitativer Hinsicht vorliegen und welche Folgen daraus resultieren.

Bei Bedarf erteilen wir Handlungsempfehlungen, wirken an der Erstellung des Schriftverkehrs mit, begleiten Gespräche und Verhandlungen oder überwachen die Nachtragsabwicklung.

Auch die Begleitung von Abnahmen oder Teilabnahmen ist Teil unserer Leistung.

Die Nachtragsentstehung und die Ermittlung der Notwendigkeit (Verursacherprinzip) gehört dabei zu einem besonderen Leistungspunkt der Cramer Consult. Dadurch kann bei Bedarf ermittelt werden, welche Gründe zu einer nachträglichen Änderung des Bau-Solls vorlagen und wer die Verantwortung dafür trägt. In der Praxis ergibt sich häufig, dass mangelhafte Leistungen oder Regelungslücken von Planern, Architekten oder anderen Dritten zu kostspieligen Mehrungen, Minderungen oder Änderungen führen und im Ergebnis nach dem Verursacherprinzip von diesen teilweise oder ganz zu tragen sind.

Innerhalb unserer betriebswirtschaftlichen Beratung können wir auch weitere Leistungen, wie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (z. B. return on investment-Berechnungen), Partnerscreenings und vieles mehr anbieten.

Innerhalb des Anti-Claim-Managements sind wir auf gestörte Bauabläufe, einrede- oder streitbehaftete Forderungen und die Realisierung von Sicherungsrechten spezialisiert.

Tipp wir arbeiten und prüfen gerne zusätzlich auf der Grundlage Ihrer Compliance-Vorgaben und Richtlinien (code of conduct).

Claimrevision – Prüfung ist gut – Kontrolle ist besser

In der Praxis zeigt sich, dass die vorgeschaltene fachtechnische Prüfung, wie sie beispielsweise von Planern, Ingenieuren oder Architekten vorgenommen wurde, nicht in das Claim-Management einbezogen wird. Gerade dort konnten wir jedoch signifikante Prüffehler ausmachen. Dabei kommt es zu Nachlässigkeit bei Aufmaßen, fehlenden Vertragskenntnissen, aber auch zu einem Übergehen von Auswirkungen von fehlerhaften Planungen oder Planungslücken. Gerade der „Kurzschluss“, wie er bei der Ausführungsüberwachung und –kontrolle im Verhältnis zur eigenen Planungsleistung festzustellen ist, kann ein solcher zur Genehmigung ansonsten selbstbelastender Leistungen führen. Darüber hinaus kann es sein, dass der fachtechnisch Prüfende sogar an der Behebung eigener Fehler durch den Leistenden partizipiert. Dies alles ggf. auf Ihre Kosten. Daher ist die Kontrolle der fachtechnischen Prüfung innerhalb unsere Claimrevision ein fester Bestandteil unserer Leistung.

Bereits durch die Durchführung solcher Revisionen ist eine Reduzierung von fehlerhaften fachtechnischen Prüfungen feststellbar.

Tipp Wir konzipieren eine systemhaft angelegte Claimrevision für die betroffenen Fachbereiche Ihres Unternehmens.

Claiminsolvency – besondere Umstände bedürfen besonderer Maßnahmen

Im Falle einer drohenden oder vorliegenden Insolvenz eines Leistenden gilt es, eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten. Dies bei zugleich hohem Zeit- und Handlungsdruck. Cramer Consult hat mit Herrn Alexander Cramer einen ausgesprochenen Experten für diesen Sonderfall.

Hier gilt es neben der „gewöhnlichen“ Forderungsabwehr insolvenzspezifische Maßnahmen und Vorbereitungen zu treffen.

So muss z. B. eine eindeutige Leistungsstandfeststellung erfolgen, es müssen Ist- und Folgeschäden, die ihren Ursprung in der Insolvenz finden erfasst werden und vieles mehr.

Zeitgleich muss eine Fortführungslösung zur Abwicklung möglicher Restfertigstellungsarbeiten gefunden und organisiert werden. Auch im Hinblick auf die Gewährleistung müssen separate Abnahmen und Leistungsabgrenzungen vorgenommen werden. Dabei kommen regelmäßig neue und erweiterte Gewährleistungsabreden zum Tragen. Weitergehend kommt es regelmäßig zu einer Eigen- oder Ersatzvornahme, die es zu koordinieren und zu überwachen gilt, um die Fertigstellung begonnener Arbeiten zu erreichen.

Für alle Maßnahmen gilt es dabei, die besonderen insolvenzspezifischen Regelungen genauestens zu kennen und diese richtig anzuwenden.

Schließlich muss im Speziellen für eine (neue) Balance zwischen Termin, Kosten und Qualität gesorgt werden.

Tipp Wir helfen Ihnen bei den Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter und Aus- und Absonderungsberechtigten.